Mitarbeiter der EPROPLAST GmbH prüft Flaschen nach der Produktion.

PET im Kontext der PPWR-Verordnung

Die Anforderungen der PPWR-Verordnung (“Packaging and Packaging Waste Regulation”, auch EU-Verpackungsverordnung genannt) stellen hohe Ansprüche an die Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit von Verpackungen.

In diesem Beitrag möchten wir die spezifischen Anforderungen der PPWR-Verordnung am Beispiel unseres Werkstoffs PET (Polyethylenterephthalat) überprüfen und zeigen, wie wir bei EPROPLAST diese Anforderungen erfüllen.

Reduzierter Verpackungsabfall

Die PPWR-Verordnung fordert, dass Verpackungen so gestaltet sein sollen, dass der Verbrauch von Material reduziert wird. Bei EPROPLAST folgen wir dem Ansatz “Design for Recycling” in unserer Forschung und Entwicklung.

Nicht nur neue Verpackungen werden genauestens daraufhin geprüft, wie viel Verpackungsmaterial für den jeweiligen Einsatz unbedingt benötigt wird, sondern auch bewährte Verpackungen bieten wir unseren Kunden in verschiedenen Grammaturen an.

Diese Anpassungen helfen, den Materialverbrauch zu minimieren und Abfall zu reduzieren.

Leichte Recycelbarkeit

Die Verordnung fordert eine leichte Wiederverwendbarkeit von Verpackungen. PET ist nicht nur zu 100 % recycelbar, sondern auch leicht wiederverwertbar.

Als Monomaterial wird es in Recyclinganlagen gut erkannt und sortiert, wodurch es dem Recyclingstrom direkt erhalten bleibt.

Allerdings ist es wichtig, auch bei PET auf gut detektierbare Farben zu achten, damit das Material effektiv erkannt und recycelt werden kann.

Bei EPROPLAST verwenden wir ausschließlich rußfreie Farben (carbon-free), um diese Anforderungen zu erfüllen.

Einsatz von rPET

Bis auf wenige Ausnahmen muss jede Kunststoff-Verpackung einen rPET-Anteil vorweisen. Je nach Einsatzart der Verpackung unterscheidet sich der geforderte Mindestanteil.

Wir bieten unseren Kunden einen rPET-Anteil von 30 %, 50 % oder 100 % PET an.

Warum wir allerdings einen rPET-Anteil von 50 % empfehlen, erfahren Sie von uns gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kennzeichnung und Informationen

Jede Verpackung muss speziell gekennzeichnet sein und Informationen zur richtigen Entsorgung mitgeben.

PET-Verpackungen sind bereits gekennzeichnet und können an der „1“ im Dreieck erkannt werden, die sich meist am Flaschenboden befindet.

Diese klare Kennzeichnung unterstützt den Recyclingprozess und hilft Verbrauchern bei der richtigen Entsorgung.

Unser Engagement bei EPROPLAST

Wir bei EPROPLAST setzen uns dafür ein, die Anforderungen der PPWR-Verordnung umzusetzen und gleichzeitig neue innovative Verpackungslösungen zu entwickeln.

Besonders bei PET-Verpackungen sehen wir viel Potenzial, durch die Einhaltung der neuen Verordnung und den verstärkten Einsatz von recyceltem Material einen Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu leisten.

Unsere Expertise in PET-Verpackungen soll Ihnen helfen, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir Ihre Verpackungswünsche zukunftssicher gestalten können.

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Erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Verpackungslösungen und treffen Sie unsere Experten persönlich in Nürnberg vom 24.-26. September 2024 – in Halle 5, Stand 522.

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We make bottles.

Förderungen

EFRE 2016 EEB 0006 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.08.2016

EFRE 2016 EEI 0272  – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.10.2017

EFRE 2020 EEB 0118 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.03.2021

GRW Förderung 01.04.2016 bis zum 31.07.2019
Kapazitätserweiterung Halle 5 incl. Maschinen, Anlagen und Silo

GRW Förderung 01.08.2020 bis zum 31.07.2023 Kapazitätserweiterung Halle 6 incl. Maschinen und Anlagen für die Produktion von Preforms und Flaschen

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