Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen an Einwegkunststoff-Getränkeflaschen in Kraft. Daher ist es entscheidend, diese Vorgaben zu kennen und frühzeitig umzusetzen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten.
Was sind Einwegkunststoff-Getränkeflaschen?
Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sind Verpackungen in Flaschenform mit einem Füllvolumen von bis zu 3,0 Litern. Dazu gehören neben der Flasche auch der Verschluss und das Etikett.
Diese Rezyklat-Vorgaben gelten ab 2025:
Um die Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, schreibt das Verpackungsgesetz verbindliche Rezyklat-Anteile für Einwegkunststoff-Getränkeflaschen vor:
Ab 1. Januar 2025: Mindestens 25 % Kunststoffrezyklat
Ab 1. Januar 2030: Mindestens 30 % Kunststoffrezyklat
Warum Sie bereits jetzt 30 % Rezyklat einplanen sollten
Da nicht nur die Flasche, sondern auch Verschluss und Etikett in die Berechnung des Rezyklat-Anteils einfließen, empfehlen wir Ihnen, bereits heute einen Rezyklat-Anteil von 30 % einzuplanen.
So sind Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen von 25 % ab 2025 problemlos erfüllen und langfristig bestens aufgestellt sind.
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