Das Verpackungsgesetz gibt Vorgaben für den Rezyklat-Anteil bei Einwegkunststoffgetränkeflaschen.

Einwegkunststoff-Getränkeflaschen & Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Anforderungen an Einwegkunststoff-Getränkeflaschen in Kraft. Daher ist es entscheidend, diese Vorgaben zu kennen und frühzeitig umzusetzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten.

Was sind Einwegkunststoff-Getränkeflaschen?

Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sind Verpackungen in Flaschenform mit einem Füllvolumen von bis zu 3,0 Litern. Dazu gehören neben der Flasche auch der Verschluss und das Etikett.

Diese Rezyklat-Vorgaben gelten ab 2025:

Um die Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben, schreibt das Verpackungsgesetz verbindliche Rezyklat-Anteile für Einwegkunststoff-Getränkeflaschen vor:

  • Ab 1. Januar 2025: Mindestens 25 % Kunststoffrezyklat

  • Ab 1. Januar 2030: Mindestens 30 % Kunststoffrezyklat

Warum Sie bereits jetzt 30 % Rezyklat einplanen sollten

Da nicht nur die Flasche, sondern auch Verschluss und Etikett in die Berechnung des Rezyklat-Anteils einfließen, empfehlen wir Ihnen, bereits heute einen Rezyklat-Anteil von 30 % einzuplanen.

So sind Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen von 25 % ab 2025 problemlos erfüllen und langfristig bestens aufgestellt sind.

Ihr Partner für nachhaltige PET-Verpackungen

Sie möchten sich frühzeitig auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereiten? Als erfahrener Hersteller von PET-Flaschen unterstützen wir Sie gerne dabei, die optimalen Verpackungslösungen für Ihre Getränke zu finden.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

We make bottles.

Förderungen

EFRE 2016 EEB 0006 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.08.2016

EFRE 2016 EEI 0272  – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.10.2017

EFRE 2020 EEB 0118 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.03.2021

GRW Förderung 01.04.2016 bis zum 31.07.2019
Kapazitätserweiterung Halle 5 incl. Maschinen, Anlagen und Silo

GRW Förderung 01.08.2020 bis zum 31.07.2023 Kapazitätserweiterung Halle 6 incl. Maschinen und Anlagen für die Produktion von Preforms und Flaschen

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